Ab dem 01.01.2018 gilt eine Verordnung, nach welcher sämtliche Luftfahrzeuge ein Funkgerät mitführen müssen, welches in der Lage sein soll einen Kanalabstand von 8,33kHz einzustellen. Bisher waren 25kHz Kanalabstand übrig und auch ausreichend. Genaugenommen reicht ein derartiger Kanalabstand auch noch Heute aus, um einen geregelten Funkverkehr abwickeln zu können. Was für ein Gedanke genau hinter dieser Verordnung steht, lässt sich nur spekulieren. Dies aber ist nicht die einzige Änderung die das Jahr 2018 für mich bereithalten wird.