Luftrecht

Heute war die Luft recht ungünstig zum Fliegen.
Deshalb widmeten wir uns weiter dem theoretischem Teil des Luftrechts.

Besonders relevant war dabei heute die Einteilung der Lufträume und die Klärung der Begrifflichkeiten wie RMZ (Stetige Funkbereitschaft) und TMZ (Transponderpflicht) sowie das Verhalten an kontrollierten und unkontrollierten Verkehrslandeplätzen.

Im Grunde lässt sich als allgemeingültige Aussage hierzu festhalten: Der Pilot übernimmt mit betreten des Geländes die Volle Verantwortung über sein gesamtes Handeln am unkontrollierten Flugplatz. Diese Verantwortung streckt sich gegebenenfalls auch über das Verhalten von Passagieren, die mitgenommen werden. Man sollte sich also immer gut überlegen, wen man mit in die Luft nehmen kann/will und wen lieber nicht.
Die Luftraumaufteilung ist relativ logisch aufgebaut und besonders relevant, um abzuschätzen ob die Sichtflugbedingungen gegeben sind oder nicht – ob ein Fliegen bei den Konditionen möglich und vor allem sinnvoll ist oder nicht.
In der Hoffnung, dass sich im Laufe der kommenden Wochen noch eine Besserung des Wetters abzeichnet, werden wir uns dann wohl nächstes Wochenende oder in der sich daran anschließenden Ferienwoche ein paar Flugstunden absolvieren.
Bis dahin einen guten Flug all jenen, die bereits Piloten sind!
Schmuel

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